Es gibt viele verschiedene Führerscheinklassen. Jede Klasse hat unterschiedliche Voraussetzungen und setzt ein bestimmtes Mindestalter voraus. Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse verändert die nötige Anzahl des Theorieunterrichts oder der Sonderfahrten. Da wir das günstigste Angebot zur möglichen Führerscheinklasse erstellen wollen, verzichten wir auf eine allgemeine Preisübersicht.
Zu unseren Bürozeiten sind Sie immer ohne Voranmeldung persönlich oder telefonisch willkommen.
Die Anmeldung in unserer Fahrschule können Sie während unserer Bürozeiten tätigen. Wenn Sie zu diesen Zeiten nicht können, machen Sie bitte telefonisch mit Sandra Laux (0173 - 711 66 15) einen gesonderten Termin aus. Im Bereich -Anmeldung- finden Sie weitere wichtige Informationen.
Sie können selbstverständlich auch mit unserem Kontaktformular ein individuelles Preisangebot für den möglichen Führerschein anfordern.
Unser Team antwortet in der Regel schnellstmöglich und erklärt Ihnen die nächsten Schritte zum Führerschein.
Die Anmeldung in unserer Fahrschule können Sie während unserer Bürozeiten tätigen. Wenn Sie zu diesen Zeiten nicht können, machen Sie bitte telefonisch mit Sandra Laux (0173 - 711 66 15) einen gesonderten Termin aus.
Was benötigen Sie an Unterlagen für die Anmeldung zum Fahrunterricht:
1. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
2. Den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und natürlich der aktuell gültigen Anschrift
3. Anmeldegebühr der Fahrschule
4. Ein aktueller Sehtest (nicht älter als 24 Monate), kann beim Optiker oder Augenarzt gemacht werden
5. Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (nicht älter als 5 Jahre), beim Vorbesitz einer Führerscheinklasse Kopie Führerschein kein "Erste-Hilfe-Kurs" nötig
6. Straßenverkehrsamtgebühren für den Führerscheinantrag
Bei Führerschein „mit 17 Jahren" zusätzlich:
7. Kopie Personalausweis beider Erziehungsberechtigten sowie jeder zusätzlichen Begleitperson.
8. Kopie Führerschein aller begleitenden Personen (Begleiter kann jeder sein, der über 30 Jahre ist und seit mehr als 5 Jahren seinen Führerschein besitzt sowie nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat).
In der Ausbildung:
Die Mühlen der Behörden mahlen unterschiedlich schnell. Sie sollten mit mehreren Wochen für die Bearbeitung des Führerscheinantrags beim Straßenverkehrsamt rechnen. Erst wenn die Genehmigung und der Prüfauftrag von der Behörde vorliegt, können wir Sie zur Prüfung anmelden. Die Ausbildung kann allerdings nach Antragstellung bei der Behörde schon beginnen.
Wer an seinem Geburtstag den Führerschein in den Händen halten will, sollte ca. sechs Monate vorher den Antrag stellen und mit der Ausbildung beginnen.
Führerschein mit 17 Jahren
Es kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Hinweise:
Das „Begleitete Fahren“ hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Fahrerlaubnisprüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelten entsprechend. Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Dann wird allerdings keine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, sondern erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres.
Die Begleitperson soll:
Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.