Deine freundliche Fahrschule in Gelsenkirchen Buer
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Unsere Fahrschule Stolpmann bietet eine Vielzahl von Führerscheinklassen an, um den individuellen Bedürfnissen unserer Schüler gerecht zu werden. Egal ob Sie Ihren ersten Führerschein erwerben möchten oder eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis anstreben, bei uns finden Sie das passende Angebot. Unsere qualifizierten Fahrlehrer stehen Ihnen dabei zur Seite, um Sie umfassend auf die theoretische und praktische Prüfung vorzubereiten.
Ab 16 Jahren: Fahrscheinklasse für 2-/3-Rad- & 4-Rad-Leichtkraftfahrzeuge (Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h).
Ab 16 Jahren: Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung.
Ab 18 Jahren: Krafträder bis 35 kW Motorleistung und 0,2 kW/kg Leistungsgewicht, abgedeckt durch [AM] und [A1].
Ab 20 Jahren: Krafträder über 50 cm³ oder 45 km/h, inklusive Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit über 15 kW Leistung ([A1], [A2]).
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren): ab 18 Jahren: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ([AM], [L]).
ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren): ab 18 Jahren: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ([AM], [L], [B]
Klasse B mit Anhänger (Gesamtgewicht über 750 kg) und zulässige Gesamtmasse 3.500-4.250 kg (keine eigene Fahrerlaubnisklasse).
Klasse A1 (nur in Deutschland) und Klasse B ab 25 Jahren und mindestens fünfjähriger Fahrerfahrung (keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Hier lernst du alles, was du wissen musst, um sicher zu fahren. Mach dich bereit für den Weg zu deinem Führerschein!
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre
Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
Einschluss: –
Hinweise: –
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse AM
Hinweise: –
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A1 und M
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Klasse A
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Klasse B und B Automatik
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: –
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Klasse B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: –
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Klasse B196
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: –
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.